Rechtsprechung
BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 590/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit der Überleitung der Ersten Landesanwälte in das neue Besoldungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Papierfundstellen
- BVerfGE 56, 175
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvL 7/60
Beförderungsschnitt
Auszug aus BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 590/76
Zur Begründung trägt er - unter Berufung auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 1960 (BVerfGE 11, 203 [215 f.]) über die Unvereinbarkeit des in § 110 des Bundesbeamtengesetzes von 1953 geregelten "Beförderungsschnittes" mit den durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums - vor:.Das Ziel der Neuregelung, auch das Besoldungsrecht der Beamten bundesweit zu vereinheitlichen, ermöglicht nicht, dem Beschwerdeführer seine durch entsprechende Befähigung und Leistung erlangte statusrechtliche Stellung (vgl. BVerfGE 11, 203 [215 ff.]), die besoldungsrechtlich höher ausgewiesen war (…vgl. BVerwG, ZBR 1975, S. 226), ohne angemessenen Ausgleich zu nehmen und ihn in die Besoldungsgruppe der Landesanwälte zurückzusetzen.
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52
Teuerungszulage
Auszug aus BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 590/76
Eine Nichtigerklärung der verfassungswidrigen Überleitungsvorschriften scheidet bei der hier gegebenen Sach- und Rechtslage aus (vgl. BVerfGE 8, 1 [19 f.]). - BVerwG, 03.03.1975 - VI C 17.72
Fehlerhafte Ausübung von Ermessen
Auszug aus BVerfG, 04.02.1981 - 2 BvR 590/76
Das Ziel der Neuregelung, auch das Besoldungsrecht der Beamten bundesweit zu vereinheitlichen, ermöglicht nicht, dem Beschwerdeführer seine durch entsprechende Befähigung und Leistung erlangte statusrechtliche Stellung (vgl. BVerfGE 11, 203 [215 ff.]), die besoldungsrechtlich höher ausgewiesen war (vgl. BVerwG, ZBR 1975, S. 226), ohne angemessenen Ausgleich zu nehmen und ihn in die Besoldungsgruppe der Landesanwälte zurückzusetzen.
- BVerfG, 20.03.2007 - 2 BvL 11/04
Versorgungsbezüge aus dem Beförderungsamt: Wartefrist von drei Jahren …
Der Leistungsgrundsatz hat eine bewahrende, auf den Schutz der erdienten Statusrechte der Bediensteten ausgerichtete Komponente (vgl. BVerfGE 56, 175 ). - BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80
Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts
Daß dem Beschwerdeführer zu 1) das Recht zugestanden wurde, seine Amtsbezeichnung weiterzuführen, kann ebensowenig wie die ihm gewährte, alsbald nach der Verkündung des Landesbesoldungsanpassungsgesetzes fast gänzlich aufgezehrte Überleitungszulage, als ein ausreichendes Äquivalent angesehen werden (BVerfGE 56, 175 (183 f.) m. w. N.). - BVerfG, 22.10.1990 - 2 BvR 68/89
Verfassungsmäßigkeit eines neuen Ämter- und Besoldungsgefüges im Hochschulbereich
a) Geht es, wie bei der Neuordnung der Hochschulpersonalstruktur, um die Überführung vorhandener Ämter - hier: der wissenschaftlichen und künstlerischen Bediensteten der Hochschulen - in ein neues Ämter- und Besoldungsgefüge, so steht dem Gesetzgeber eine besonders weite Gestaltungsfreiheit zu (vgl. BVerfGE 56, 146 [161 f.]; 56, 175 [182]; 64, 367 [378 f.] m.w.N.).Dem von einem Beamten etwa im Wege der Beförderung erlangten Status hat der Gesetzgeber bei der Neugruppierung daher grundsätzlich Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 56, 146 [164]; 56, 175 [182 f.]).
- BVerfG, 22.10.1990 - 2 BvR 943/88
Änderung des Ämter- und Besoldungsgefüges im Hochschulbereich - Niedersachsen
a) Geht es, wie bei der Neuordnung der Hochschulpersonalstruktur, um die Überführung vorhandener Ämter - hier: der wissenschaftlichen und künstlerischen Bediensteten der Hochschulen - in ein neues Ämter- und Besoldungsgefüge, so steht dem Gesetzgeber eine besonders weite Gestaltungsfreiheit zu (vgl. BVerfGE 56, 146 [161 f.]; 56, 175 [182]; 64, 367 [378 f.] m.w.N.).Dem von einem Beamten etwa im Wege der Beförderung erlangten Status hat der Gesetzgeber bei der Neugruppierung daher grundsätzlich Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 56, 146 [164]; 56, 175 [182 f.]).
- BSG, 25.08.1983 - 8 RK 39/82
Überleitungszulage - Erhöhung der Dienstbezüge - Dienstaltersstufe
Verlust einer bereits erworbenen statusrechtlichen Position im Widerspruch zu Art. 3 Abs. 1 GG stand (BVerfGE 56, 1M6, 161 f; 56, 175, 182 f). - OVG Thüringen, 29.06.2016 - 2 ZKO 547/13
Abschaffung des Statusamtes Seminarrektor als Fachleiter in der Ausbildung von …
Dem von einem Beamten im Wege der Beförderung erlangten Status hat der Gesetzgeber bei der Neuordnung des Besoldungsrechts daher grundsätzlich Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 56, 146 ; 56, 175 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 22. Oktober 1990 - 2 BvR 68/89 - juris). - BSG, 23.11.1983 - 8 RK 29/83
Besoldungsrahmen - Geschäftsführer einer Krankenkasse - Einstufung in eine …
Wie das BVerfG in Entscheidungen zum 2. BesVNG ausgeführt hat, müssen zwar die die Institution des Berufsbeamtentums prägenden Strukturprinzipien, die in Art. 33 Abs. 5 GG verankert sind, bei der Neuregelung des Besoldungsrechts berücksichtigt werden, insbesondere etwa der Leistungsgrundsatz, der durch seine bewahrende, auf den Schutz der "erdienten" Statusrechte ausgerichtete Komponente die Funktionsfähigkeit der Institution sichert (BVerfGE 56, 1H6, 168, 172; 56, 175, 182; Beschluß vom 5. Juli 1983. - OVG Thüringen, 14.02.2018 - 2 ZKO 552/14
Thüringen; Abschaffung des Beförderungsamtes des Seminarrektors als Fachleiter in …
Dem von einem Beamten im Wege der Beförderung "erdienten Status" hat der Gesetzgeber bei der Neuordnung des Besoldungsrechts daher grundsätzlich Rechnung zu tragen (stRspr, vgl. etwa BVerfGE 56, 146 ; 56, 175 ; BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 2 BvR 883/14, 2 BvR 905/14 -, juris). - BSG, 25.08.1983 - 8 RK 6/83 Im übrigen liegen den erganaenen Entscheidungen im Unterschied zum vorliegenden Fall statusrechtliche Veränderungen mit ihren besoldungsrechtlichen Folgen zugrunde, bei denen der Verlust einer bereits erworbenen statusrechtlichen Position im Widerspruch zu Art. 3 Abs. 1 GG stand (BVerfGE 56, 1H6, 161 f; 56, 175, 182 f).
- BSG, 23.11.1983 - 8 RK 19/83 Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Entscheidungen zum 2. BesVNG ausgeführt hat, müssen zwar die die Institution des Berufsbeamtentums prägenden Strukturprinzipien, die in Art. 33 Abs. 5 GG verankert sind, bei der Neuregelung des Besoldungsrechts berücksichtigt werden, insbesondere etwa der Leistungsgrundsatz, der durch seine bewahrende, auf den Schutz der "erdienten" Statusrechte ausgerichtete Komponente die Funktionsfähigkeit der Institution sichert (BVerfGE 56, 1H6" 168, 172; 56, 175, 182; Beschluß vom 5. Juli 1983 - 2 BvR "60/80 S 11, 1", 20).
- BSG, 29.02.1984 - 8 RK 20/83
- BSG, 23.11.1983 - 8 RK 17/83